18.04.2024 @ 23:40

NUTZUNGSORDNUNG

FÜR COMPUTER

IM PÄDAGOGISCHEN SCHULNETZ

 

Vorwort

Nachfolgende Nutzungsordnung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums im Rahmen des Unterrichts, der Projektarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.

Mit der Nutzung eines Rechners werden diese Nutzungsbedingungen anerkannt. Die Nutzungsordnung gilt für alle Computer in der Schule, die den Schülerinnen und Schülern zugänglich sind und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

 

1. Nutzungsberechtigung

  1. Nutzungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Schule unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen.

  2. Die Schulleitung kann weitere Personen zur Nutzung zulassen (z. B. Gastschüler). Die Berechtigung zur Benutzung kann eingeschränkt, versagt oder zurückgenommen werden, wenn nicht gewährleistet erscheint, dass die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler ihren bzw. seinen Pflichten als Nutzer nachkommt.


2. Verhalten in den Computerräumen 125 und 218

  1. Das Betreten der Computerräume ist nur in Anwesenheit der verantwortlichen Lehrkraft gestattet.

  2. Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen Folge zu leisten.
  3. Jacken und Mäntel sind entsprechend der Hausordnung aufzubewahren.

  4. Das Einnehmen von Speisen und Getränken in den Computerräumen ist nicht gestattet.

  5. Beim Kopieren von Daten sind Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheber-rechts strengstens zu beachten.

  6. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.

  7. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.

  8. Die Rechner dürfen nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.

  9. Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist die Aufsicht führende Person sofort zu verständigen.

  10. Die eigenmächtige Benutzung privater Software ist untersagt. Private Datenträger dürfen genutzt werden, sofern dies zu schulischen Zwecken erfolgt.

  11. Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen; bei Bedarf ist der Computer herunterzufahren.

  12. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.

 

3. Benutzung des Netzwerkes

  1. Das Anmelden im Netzwerk ist nur unter dem zugewiesenen Nutzernamen und Passwort gestattet. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Computer-Account) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.

  2. Beim Hochfahren dürfen automatisch geladene Programme nicht deaktiviert oder entladen werden.

  3. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

  4. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden; bei Bedarf ist der Rechner herunterzufahren. 

 

4. Jugendschutz, Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Schule hat die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen, um den Zugriff im Internet dem Jugendschutz entsprechend einzuschränken. Jeder Nutzer ist jedoch selbst dafür verantwortlich, dass keine jugendgefährdenden, illegalen und verfassungsfeindlichen Inhalte auf den Rechnern verwendet werden.

  2. Die Software auf den Computern ist Eigentum des Schulträgers und darf nur zu Ausbildungszwecken genutzt werden 

  3. Alle Daten unterliegen dem Zugriff des Administrators. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Schule besteht nicht. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

 

5. Nutzung von Informationen aus dem Internet

  1. Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

  2. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

  3. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

 

 6. Zuwiderhandlungen

  1. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

  2. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.

  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß BbgSchulG §64 und EOMV nach sich ziehen.

  4. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme der Nutzungsordnung.


Diese Nutzungsordnung ist durch Beschluss der Schulkonferenz vom 3. Juni 2019 Teil der Hausordnung des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums und tritt am 5. August 2019 in Kraft.


Dr. B. Pietzonka
Schulleiterin